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Kammer Westfalen-Lippe benennt Demenzbeauftragte
20. Dezember 2012

Münster – Stärker im Bereich der Demenzversorgung engagieren will sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Dazu hat sie mit Stefanie Oberfeld, mehr...



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Presse

Pressemitteilung: Konzept zur qualitätsgesicherten ambulanten neuropsychiatrischen Versorgung

2. Dezember 2009

Die Vertragswerkstatt der KBV, BVDN, BDN und BVDP stellen innovative Lösungen zur kooperativen und qualitätsgesicherten Versorgung von Patientinnen und Patienten vor.

Die KBV und neuropsychiatrische Berufsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Lösungen für die besonderen Erfordernisse der ambulanten neurologischen und psychiatrischen Versorgung zu schaffen, die in der Regelversorgung bislang nur ungenügend berücksichtigt sind.
Innovative und vor allem vernetzte Versorgungsformen sind geeignet, nicht nur Wartezeiten zu reduzieren, sondern v. a. auch das Schnittstellenmanagement zwischen ambulanter hausärztlicher sowie fachärztlicher Behandlung und dem stationären Sektor zu verbessern.

Das Projekt „qualitätsgesicherte ambulante neuropsychiatrische Versorgung“ hat zum Ziel,

  • qualitätsgesicherte und leitliniengerechte Behandlung in den epidemiologisch wichtigsten neuropsychiatrischen Indikationen zu implementieren,
  • Kernsymptome und komorbide Störungen zu verbessern,
  • stationäre Behandlungen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren sowie die Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden bzw.  zu reduzieren.

Darüber hinaus soll durch Einrichtung von Servicetools - wie solche zur Reduzierung von Wartezeiten auf Behandlungstermine und Therapieplätze – die Versorgung der Patienten verbessert werden.


Die Qualitätssicherung zur Erreichung dieser Ziele erfolgt:

  • durch standardisierte Diagnostik- und Therapiemodule sowie eine     standardisierte Dokumentation,
  • durch interdisziplinäre Fortbildung und Eingangsschulungen für Ärzte und Therapeuten,
  • sowie die Implementierung interdisziplinärer Qualitätszirkel und Fallkonferenzen, an der alle am Projekt beteiligten Ärzte und Therapeuten jährlich gemeinsam mehrfach teilnehmen.

Grundlage für die Umsetzung dieses Gesamtkonzeptes ist der Aufbau von regionalen interdisziplinären ambulanten Netzten, d.h. von Teams für die neuropsychiatrische Versorgung, in denen Leistungserbringer nach einem bundesweit einheitlichen Konzept behandeln und kooperieren. Die konkrete Gestalt eines solchen ambulanten Versorgungsnetzes ist jeweils abhängig von der Versorgungsstruktur vor Ort und den dortigen expliziten Absprachen.

Die KBV und die Berufsverbände legen in dem nun vorgelegten Vertragentwurf in einer Rahmenstruktur fest, welche Patienten und welche Krankheiten versorgt werden, welche Leistungserbringer maßgeblich an der besonderen Versorgung teilnehmen und wie der Patient diese Leistungserbringer anhand eines strukturierten Behandlungspfades durchläuft.

Zudem wird vereinbart, welche besonderen, in der Regelversorgung nicht oder nur ungenügend angewandten Leistungen (z.B. Patienten-Edukation) erbracht werden sollen, und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuhalten sind.
Diese Vertragsvereinbarungen können als Quintessenz von Verbesserungsvorschlägen für die ambulante Versorgung von neuropsychiatrischen Erkrankungen gesehen werden.


Hintergrund:
Rund 1/3 aller Aufwendungen des Gesundheitssystems in Deutschland -  aber auch europaweit -  werden für neurologische und psychiatrische Erkrankungen benötigt. Allein 4 Millionen Bundesdeutsche leiden an einer behandlungsbedürftigen Depression und rund 1 Millionen Demenzkranke werden versorgt. Die Liste des Bundesversicherungsamtes für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich umfasst zu rund einem Drittel neurologische und psychiatrische Erkrankungen. Dazu zählen neben Depression und  Demenz auch Schizophrenie sowie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Schlaganfall, Epilepsie und andere.



Dr. med. Frank Bergmann, 1. Vorsitzender BVDN

Dr. med. Uwe Meier, 1. Vorsitzender BDN

Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, 1. Vorsitzende BVDP





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