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Pressemitteilung: Genossenschaft Neuromedizin Hessen gegründet
26. Mai 2009
Frankfurt am Main, 24.05.2009. Unter der Schirmherrschaft des BVDN Hessen [Berufsverband Deutscher Nervenärzte] und der Regionalgruppe Hessen des BKJPP [Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie] wurde am vergangenen Wochenende
in Frankfurt/M. die Genossenschaft „Neuromedizin Hessen“ gegründet.
„Vorrangiges Ziel der Genossenschaft Neuromedizin Hessen ist es, entscheidend
zur Verbesserung der neurologisch-psychiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen
Versorgung der hessischen Bevölkerung beizutragen“, gab Frau Dr. Ulrike
Pesch, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie aus Frankfurt/M. und Sprecherin
des von über fünfzig Gründungsmitgliedern neu gewählten Aufsichtsrates bekannt.
Dies soll geschehen durch Bündelung therapeutischer Kompetenz innerhalb der
Genossenschaft, durch Abschlüsse von Verträgen mit Kostenträgern, durch hochrangiges
Qualitätsmanagement und durch intensive Zusammenarbeit mit Krankenhäusern,
Rehabilitationseinrichtungen und sonstigen sozialen Einrichtungen.
„Leider sind unsere Ressourcen gerade in Hessen durch die KV [Kassenärztliche
Vereinigung] im Laufe der letzten Jahre immer weiter beschnitten worden, so dass
wir nicht einmal mehr der Regelversorgung angemessen nachkommen können, obwohl
gerade auch die ökonomische Bedeutung der von uns betreuten Krankheitsbilder
– Depressionen und Verhaltensstörungen, Epilepsie, Parkinson, Schlaganfälle
und nicht zuletzt die steigende Zahl der Demenzerkrankungen – zugenommen hat
und weiter zunehmen wird“, ergänzte Dr. Werner Wolf aus Dillenburg, 1. Vorsitzender
des BVDN Hessen und designierter Vorstand der neuen Genossenschaft. „Dies
wird auch den Kostenträgern immer klarer. Deshalb soll die Genossenschaft „Neuromedizin
Hessen“ uns die Möglichkeit geben, für unsere Fachgruppe hessenweit
an dem starren KV-System vorbei Direkt- und Selektivverträge mit den Krankenkassen
auszuhandeln, um bei leistungsgerechter Bezahlung die Versorgung der Versicherten
im Bereich der neurologisch-psychiatrischen Erkrankungen zu verbessern.“
„Es geht doch nicht an, dass wir die Patienten ins Krankenhaus einweisen müssen,
die wir ambulant behandeln könnten, nur weil uns die Zeit dafür nicht mehr zur Verfügung
steht bzw. unsere Arbeit von der KV nicht mehr bezahlt wird“, ergänzte ein
Gründungsmitglied. Im Übrigen hätten Pilotprojekte gezeigt, dass eine angemessene
Bezahlung neurologisch-psychiatrischer Leistungen sogar zu Einsparungen bei
den Kostenträgern führt, weil Krisen oder Krankenhausaufenthalte oft vermieden
und auch die Arbeitsunfähigkeitszeiten reduziert werden könnten.
„Wir stehen bereits in Verhandlungen mit der AOK und werden demnächst auch
Gespräche mit dem BKK-Verband aufnehmen, wobei in entsprechende Selektivverträge
allerdings nur Genossenschaftsmitglieder einbezogen werden können. Ich
rechne deshalb damit, dass sich neben den inzwischen 80 Mitgliedern rasch weitere
hessische Neuromediziner zum Eintritt in unsere Genossenschaft entscheiden“, so
die Sprecherin des Aufsichtsrats, Dr. Ulrike Pesch.
Pressekontakt:
BVDN Hessen (www.bvdn-hessen.de),
c/o Dr. Werner Wolf,
Tel.: 02771-800 99 00,
E-Mail: info@bvdn-hessen.de
Die gesamte Pressemitteilung steht hier zum Download bereit.
Zugeordnete Dokumente:
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pressemitteilung_-_neromedizin_hessen_gegrundet_3.pdf 199 kByte |