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Psychische Störungen werden immer teurer
Sonntag der 15.August 2010 - 15.55 Uhr
Wiesbaden - Psychische Erkrankungen wie Demenz und Depressionen gehören zu den größten Kostentreibern im Gesundheitssystem. Laut Statistischem Bundesamt mehr...


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Psychiatrische Versorgung in Altenpflegeheimen verbessert
Donnerstag der 27.Mai 2010 - 14.01 Uhr

Die AOK Hessen, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), Landesverband Hessen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen haben einen Vertrag nach § 73 c SGB V geschlossen. Hauptziele des Vertrages sind die Verbesserung der Qualität der ambulanten psychiatrischen Versorgung von Menschen, die in Altenpflegeheimen leben und die Vermeidung von stationären Behandlungen. Die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Heimpatienten sollen durch eine intensivere Zusammenarbeit der beteiligten Fach- und Allgemeinärzte sowie der Pflegekräfte in den Heimen verbessert werden. Konkret sieht der Vertrag beispielsweise vor, dass ein Handlungsleitfaden
zur Vorgehensweise in akuten Krisensituationen des Patienten für die Pflegekräfte entwickelt wird. Vorteil für die Patienten ist die fachärztliche Betreuung in deren gewohnter Umgebung. Die Dokumentation im Rahmen der Pflegedokumentation verbleibt im Pflegeheim, sodass die Pflegekräfte ständig Zugriff auf alle patientenrelevanten Informationen haben. Zugang
zu diesem Vertrag haben alle hessischen Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, sowie Nervenärzte und Neurologen.

Die Vorstandsvorsitzende der KV Hessen, Dr. med. Margita Bert, betont zwei Aspekte des geschlossenen Vertrags: „Durch eine leitlinienorientierte Behandlung und durch die kontinuierliche fachärztliche Behandlung soll der Gesundheitszustand der Patienten verbessert werden. Zudem erhalten die am Vertrag teilnehmenden Ärzte eine extrabudgetäre Honorierung ihrer hochqualifizierten Tätigkeit.“ Dazu sieht der Vertrag konkrete, am Wohl der Patienten orientierte Maßnahmen, vor. So erhält z. B. jeder eingeschriebene Patient eine ausführliche Eingangsuntersuchung. Durch eine optimale Medikamenteneinstellung soll dann der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Die effiziente Kooperation zwischen Ärzten und dem Personal der Altenpflegeheime befördert diesen Prozess ebenfalls.

Der Vertrag ist in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der Nervenärzte, Landesverband Hessen (BVDN) und mit der AOK Hessen erarbeitet worden. Im Rahmen der Projektarbeit konnten alle drei Vertragspartner ihre Vorschläge konstruktiv einbringen. „Wir erproben damit einen neuartigen Selektivvertrag und erhöhen die Betreuungsqualität für die Patienten spürbar“, sagt Detlef Lamm, Bevollmächtiger des Vorstandes der AOK Hessen. „Der BVDN Hessen verspricht sich von diesem Vertrag nicht nur eine Verbesserung der nervenfachärztlichen Versorgung der Heimbewohner sondern auch eine Sensibilisierung des Pflegepersonals für gerontopsychiatrische Behandlungsmöglichkeiten“, erklärt Dr. Michael Kämpfer, der stellvertretende Vorsitzende des hessischen Landesverbands des BVDN.

Das Thema Demenz ist aktueller denn je. Ca. 1,1 Millionen Menschen in Deutschland leben mit dieser Krankheit. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an Demenz zu erkranken. Der Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung wird je nach Krankheitsintensität immer schwieriger. Mittlerweile ist Demenz die häufigste Diagnose, die zur Unterbringung in einem Heim führt. Umso wichtiger ist es, die Versorgung in Altenpflegeheimen bestmöglich zu organisieren.


Zugeordnete Dokumente:

Pressemitteilung
Psychiatrische Versorgung in Altenpflegeheimen verbessert
pm_pia.pdf
69 kByte


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